UMWELTBONUS & INNOVATIONSPRÄMIE.
Die neue Kaufprämie für elektrifizierte Fahrzeuge wurde verabschiedet. Das geht aus dem am 03.06.2020 beschlossenen Konjunkturpaket hervor. Bei der neuen Kaufprämie handelt es sich um einen weiterentwickelten Umweltbonus. Dieser fördert vollelektrische und hybride Neufahrzeuge und besteht aus einem geldlichen Bund- und Herstelleranteil. Der Bund hat sich aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie dazu entschieden seinen Anteil zu verdoppeln. Diese Verdopplung gilt bis zum 31.12.2021 und wurde “Innovationsprämie” getauft.
Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengetragen.
Wie hoch ist die Prämie?
Ab dem 1. Juli 2020 erhöht sich der Umweltbonus für die Kategorie eines reinen E-Autos oder eines Wasserstofffahrzeuges mit einem Listenneupreis von bis 40.000 Euro auf 9000 Euro (6000 Bund/3000 Hersteller). Für teurere Elektro- oder Wasserstoffautos bis 65.000 Euro Nettopreis liegt der Zuschuss bei 7500 Euro (5000 Bund/2500 Hersteller). Wer ein Plug-in-Hybridfahrzeug (Elektro- und Verbrennungsmotor) in einer niedrigen Preisklasse kauft, der erhält 6750 Euro (4500 Bund/2250 Hersteller). Für entsprechende Fahrzeuge bis 65.000 Euro bekommt man einen Zuschuss von 5625 Euro (3750 Bund/1875 Hersteller). Der neue und erhöhte Umweltbonus gilt bis Ende des Jahres 2021.
Welche Fahrzeuge sind prämienberechtigt?
BMW Plug-in Hybrid Modelle:BMW 225xe Active TourerBMW 330e LimousineBMW 330e TouringBMW 530e LimousineBMW 545e Limousine BMW 530e TouringBMW 745e Limousine BMW X1 xDrive25eBMW X2 xDrive25eBMW X3 xDrive30eBMW X5 xDrive45e |
Vollelektrische BMW Modelle:BMW i3BMW i3sBMW iX3BMW i4 BMW iX
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MINI Plug-in Hybrid Modelle:MINI Cooper S E Countryman All4
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Vollelektrische MINI Modelle:MINI Cooper SE
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Wo kann ich die Prämie beantragen?
Anträge für die Prämien werden vom Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet.
Diese Anträge können online beim BAFA gestellt werden. Der Schriftweg steht für die Anträge nicht zur Verfügung.
Wer darf einen Antrag auf die Prämie stellen?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine auf die das Fahrzeug zugelassen wird.
Nicht antragsberechtigt sind u.a. der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen, Kommunen und Automobilhersteller, welche sich an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligen. Ausnahme: Kommunale Betriebe und kommunale Zweckverbände sind laut BAFA Website antragsberechtigt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel, spätestens am 31.12.2025.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um die Prämie zu erhalten, muss eine Rechnungskopie sowie ein Zulassungsnachweis auf den Antragsteller (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) bei der BAFA vorgelegt werden. Diese Nachweise müssen innerhalb von einem Monat nach Eingang des Antrags bei der BAFA eingereicht werden. Die Dokumente können beim Antrag als Kopie hochgeladen werden.
Wie ist der Ablauf bei Leasingfahrzeugen?
Den Umweltbonus gibt es sowohl beim privaten als auch beim gewerblichen Leasing. Dabei muss der Kunde für den Anteil des Bundes erst mit einer Sonderzahlung in Vorleistung treten. Diese lässt er sich mit dem Prämienantrag beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) später erstatten.
Folgende Dokumente werden hierzu benötigt: der Leasingvertrag, die verbindliche Bestellung, die Kalkulation der Leasingrate, die Zulassungsbescheinigung Teil I.
Mehr Informationen finden Sie hier.
Stand: 31.12.2020
KONTAKT & ADRESSE |
ANSPRECHPARTNERManuel Stengel | Dennis Wagner | Beryl-Joy Kopf | Michael Junge |
ÖFFNUNGSZEITEN
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