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ZULASSUNG.

Häufig gestellte Fragen rund um das Thema PKW-Zulassungen

Welche Unterlagen benötigt man als Privatperson für eine Zulassung?

  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültige Bescheinigung der HU/AU (bei Fahrzeugen älter als 3 Jahren oder ehemalige Mietfahrzeuge)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Welche Unterlagen benötigt man als Firma oder Personenvereinigung für eine Zulassung?

  • Personalausweis oder Pass
  • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültigen Pass oder Personalausweis des Antragstellers sowie des Bevollmächtigten
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültige Bescheinigung der HU/AU (bei Fahrzeugen älter als 3 Jahren oder ehemalige Mietfahrzeuge)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Juristische Personen

Zulassung erfolgt auf den eingetragenen Firmennamen und die eingetragene Firmenanschrift. Wenn der/ein Geschäftsführer laut Registereintrag persönlich vorspricht, ist keine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Aktiengesellschaft (AG)
  • Handelsregisterauszug (ggf. Satzung)
  • Unterschrift eines Vorstandsmitgliedes oder eines Zeichnungsberechtigten laut Satzung oder eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Zulassungsvollmacht des/der Anstaltsleiters/in oder eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiter/in auf Kopfbogen der Anstalt. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
eingetragene Genossenschaft (eG)
  • Auszug aus dem Genossenschaftsregister und ggf. Satzung
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Genossenschaftsregister oder wie in Satzung bestimmt oder eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
eingetragener Kaufmann (eK)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister
Partnerschaftsgesellschaft (ParG)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister
Gewerkschaft
  • Satzung oder Bestätigung des Vorstands
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH oder auch GmbH & Co.KG)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
  • Befindet sich die GmbH noch in Gründung, kann anstelle des Handeslregisterauszuges ausnahmsweise auch der Notarvertrag vorgelegt werden. In der ZBI wird der Hinweis "in Gründung" aufgenommen. Nach Eintragung im Handelsregister ist dann eine Berichtigung (Namensänderung) erforderlich.
Kommanditgesellschaft (KG)
  • Handelsregisterauszug
  • Gewerbeanmeldung
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Satzung und ggf. Geschäftsordnung
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Satzung oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in
Ordens- bzw. Religionsgemeinschaft
  • Bestätigung durch Kirchenverwaltung o. ä.
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Satzung oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
Partei
  • Satzung oder Bestätigung des Vorstands
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Satzung oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
Stiftung
  • Satzung; Bestätigung durch Stiftungsleitung
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Satzung oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen. "Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend
Unternehmensgesellschaft (UG)
  • Handelsregisterauszug
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Handelsregister oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen.
Verein
  • Auszug aus dem Vereinsregister und ggf. Satzung
  • Zulassungsvollmacht eines/r Zeichnungsberechtigten gemäß Vereinsregister oder Satzung oder ggf. eines/r für den Fuhrpark verantwortlichen und unterschriftsbefugten Mitarbeiters/in auf einem Kopfbogen."Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R. nicht ausreichend

Welche Unterlagen benötigt man als natürliche Person für eine Zulassung?

Zulassung erfolgt auf den/einen verantwortlichen Halter mit seinen (privaten) Personendaten und der privaten Zustellanschrift (Meldeadresse). Auf Wunsch kann der Name des Betriebes - soweit möglich - zusätzlich in die Zulassungsbescheinigung aufgenommen werden. Hierzu ist die Vorlage der Gewerbeanmeldung erforderlich. Wenn der/die zukünftige Halterin nicht persönlich vorspricht, ist eine Vollmacht erforderlich. Bevollmächtigte müssen sich immer auch selbst mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Ausweis des verantwortlichen Halters
  • Miet-/Nutzungsvertrag/Kopfbogen/Standortbestätigung durch aktuelle (nicht älter als 6 Monate) Gewerbeanmeldung (wenn Wohnsitz nicht Kreis Wesel) -
  • ggf. Vollmacht des verantwortlichen Halters

Die GbR ist insofern keine juristische Person und wird wie eine natürliche Person behandelt.

Freie Berufe
  • Ausweis des verantwortlichen Halters
  • Zulassungsvollmacht auf einem Kopfbogen."Lediglich" Stempel mit Unterschrift sind i.d.R.nicht ausreichend
  • Standortbestätigung durch Miet- / Nutzungsvertrag (wenn Wohnsitz nicht Kreis Wesel)

Ob es sich bei der Tätigkeit um einen freien Beruf handelt oder um einen Gewerbebetrieb, kann hier nicht abschließend beurteilt werden. Diese Entscheidung trifft letztlich das zuständige Finanzamt. im Rahmen der Zulassung gehen wir nur bei den nachfolgend aufgeführten Berufsgruppen von einer freiberuflichen Tätigkeit aus. Sollte Ihr Tätigkeitsbereich hier nicht aufgeführt sein, bitten wir darum, eine Bestätigung des örtlichen Gewerbeamtes oder des zuständigen Finanzamtes vorzulegen, dass es sich nicht um eine genehmigungspflichtige Gewerbetätigkeit handelt. Dieser Nachweis ist zulassungsrechtlich jedoch nur dann von Bedeutung und insofern nur dann zwingend erforderlich, wenn der verantwortliche Halter nicht im Kreis Wesel wohnt.

  • Katalogberufe nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG
    • Heilberufe: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten (seit 1994 neue Bezeichnung: Physiotherapeuten)
    • rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe: Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
    • naturwissenschaftlichen/technischen Berufe: Vermessungsingenieure, Ingenieure, Handelschemiker, Architekten, Lotsen
    • sprach- und informationsvermittelnden Berufe: Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer

Kann ein Fahrzeug auch auf eine minderjährige Person zugelassen werden?

Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:

  1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach §3a KraftStG vor.
  2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
  • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
  • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.

Welche Voraussetzungen gibt es, um ein Fahrzeug in der jeweiligen Stadt oder Kreis anzumelden?

  • Hauptwohnsitz des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin muss im Kreis oder der Stadt liegen
  • Handelsunternehmen müssen einen Betriebssitz oder eine Niederlassung im Kreis oder in der Stadt haben

Quelle: Straßenverkehrsamt Wesel


Wichtige Dokumente zum ausdrucken: 

- SEPA-Lastschriftmandat 

- Vollmacht Zulassungsdienst Riedel 

- Vollmacht KFZ-Zulassungsstelle Wesel (für Selbstzulasser)

 


 

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